Neue Mietgesetze in der Türkei
Ein neuer Gesetzentwurf, der dem türkischen Parlament vorgelegt wurde, trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Das Gesetz sieht nun vor, dass Vermieter für kurzfristige Vermietungen nun eine Genehmigung des Ministeriums für Kultur und Tourismus einholen müssen. Hausbesitzer unterliegen der Steuerpflicht, müssen ein Schild vor dem Gebäude anbringen und eine Gebühr entrichten.
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