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ÄNDERUNGEN AN ANWENDUNGEN FÜR DIE MILITÄRFREIGABE

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ÄNDERUNGEN AN ANWENDUNGEN FÜR DIE MILITÄRFREIGABE

Militärische Freigabeanträge waren die größte Verzögerung bei jedem Immobilienkauf in der Türkei. Aufgrund von Sicherheitsvorschriften musste jeder Ausländer, der Immobilien in der Türkei kaufte, eine Genehmigung bei der örtlichen Behörde beantragen.

 

Wenn ein ausländischer Staatsbürger nach Mai 2011 eine militärische Freigabe für eine bestimmte Parzelle oder ein bestimmtes Grundstück erhalten hat, müssen nach einer neuen Regelung, die beim Grundbuchamt eingeführt wurde, alle nachfolgenden ausländischen Käufer keine militärische Freigabe beantragen Kauf von derselben Parzelle und Parzelle.

 

Dies bedeutet, dass das besagte Paket und Grundstück bereits militärisch untersucht wurde und nicht weiter untersucht werden muss. Wenn ausländische Käufer ihre Eigentumsurkunden für das Anwesen erhalten haben, ist es nicht erforderlich, eine militärische Freigabe zu beantragen, und die Übertragung der Eigentumsurkunden kann sofort erfolgen, entweder durch die Hausbesitzer persönlich oder durch eine Anwaltsvollmacht.

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